Expectans expectavi — Ps. XXXIX (40)
„Er zog mich herauf aus der Grube des Grauens“ (Ps. 39, 3)
Dieser Psalm weist einige formale Besonderheiten auf, hinter denen vermutlich eine komplizierte Entstehungsgeschichte steht – was hier aber nicht näher untersucht werden kann. Zur Form, wie sie heute vorliegt: Auf den ersten Blick erkennt man eine Dreiteilung in einen Vorspruch 2 – 4, einen Hauptteil 5 – 14 und dann noch einen Schlußteil 15 – 18. Genau diese vier Verse tauchen später im zweiten Buch des Psalters noch einmal auf – sie bilden Wort für Wort übereinstimmend den Psalm 69 (70). Trotzdem erscheinen sie auch hier nicht deplaziert oder nachgeklappt, sondern ordnen sich harmonisch in die Danksagung nach einer Gebetserhörung ein.
Die ersten drei Verse (wie immer hier ohne die Überschrift gezählt) enthalten den (sehr abstrakten) Bericht über die Errettung aus einer Notlage. Das ist so allgemein formuliert, daß man an eine standardisierte Gebetsformel denken kann: Die Grube des Grauens mit Schlamm und Morast und als Gegenbild der feste Fels erscheint des Öfteren in vergleichbaren Zusammenhängen. Auch der letzte Vers dieser Einleitung könnte in diesem Sinne „Standard“ sein: Danksagungspsalmen schließen fast immer mit der Selbstverpflichtung des Beter, seinen Dank und sein Lob des Herrn „vor der ganzen Gemeinde“ vorzutragen. Und genau das wird hier angesprochen – allerdings nicht als eine vom Beter ausgedachte Gabe, sondern als von Gott selbst ausgehende Verpflichtung. Der Herr selbst hat dem Beter Dank und Lob in den Mund gelegt.
Dieses „neue Lied“ schlägt im ersten Satz einen ausgesprochen lehrhaften Ton an: „Selig der Mann, der….“ und verweist sodann auf die lange Geschichte der Wundertaten, die der Herr seinem auserwählten Volk erwiesen hat – denn darin und nicht nur in einer individuellen Wohltat begründet sich die Pflicht zur Dankbarkeit. Dem folgt einigermaßen unmotiviert in Vers 7 eine Aussage, die in den Ohren der frommen Juden der vorchristlichen Zeit überraschend, wenn nicht sogar skandalös geklungen haben muß: Eine, so scheint es, knallharte Absage an den Opferkult des Tempels. In vielen Psalmen wird ausdrücklich zu Opfern aufgerufen oder angemerkt, daß der Psalm einem bestimmten Opfer zugeordnet ist – und nun diese Absage. Sie erscheint auch nicht nur einmal an dieser Stelle, sondern wird z.B. in den Psalmen 49, 50, 69 nachdrücklich wiederholt – darauf wird in der Betrachtung eines dieser Psalmen noch ausführlicher einzugehen sein.
Hier nur soviel vorweg: Die Absage an die (blutigen) Opfer des Tempels ist nicht absolut, sondern sie tritt stets mit dem Hinweis auf, daß es auf die richtige Opfergesinnung ankommt, ohne die das Opfer dem Herrn nicht wohlgefällig sein kann. Diese Opfergesinnung, das sprechen auch die hier folgenden Verse 8 und 9 deutlich aus, besteht darin, „Deinen Willen zu tun, mein Gott“. Dieser Wille Gottes wird nicht aus der freien Luft geschöpft, sonder ist „in dieser Rolle“ niedergeschrieben: In der Torah des Gesetzes, in der heiligen Schrift. Und zum Tun dieses Willens Gottes gehört, das machen die folgenden Verse mit Nachdruck deutlich, die Gerechtigkeit Gottes „in großer Gemeinde“ zu verkünden, immer wieder und immer wieder, ohne Schwanken.
Der Gedanke wird auch im neuen Testament vielfach aufgegriffen – am nachdrücklichsten vielleicht in der bei Lukas 12 wiedergegebenen Mahnrede Jesu, die mehrfach einschärft, daß man dabei keine Rücksicht auf die Erwartungen der Allgemeinheit nehmen soll – auch dann nicht, wenn Klarheit und Entschiedenheit Gefahren für das eigene Leben heraufbeschwören. Diese Verse verleihen Psalm 39 eine bedrückend aktuelle Dimension. Die Wohltaten des Herrn bleiben ohne Lob und Dank, sofern sie nicht ganz „vergessen“ werden, und die kleiner werdende Gemeinde reagiert empört, wollte man ihr das „Gesetz aus dieser Schriftrolle“ unverkürzt und unverfälscht vortragen.
Vers 12 leitet über zu einem Schluß, der zunächst auf die Situation des Anfangs, auf die Notlage vor Erfüllung der Bitte um Rettung, zurückzufallen scheint. Das mag der schwierigen Entstehungsgeschichte von #39 geschuldet sein, es lassen sich aber auch inhaltliche Gründe anführen. Zunächst führt Vers 13 neu das das Sündenbewußtsein und den Tun-Ergehen-Zusammenhang ein, die bisher bestenfalls indirekt als Hintergrundelemente präsent waren. Dann bilden 12 – 14 aber auch einen Übergang zu den Abschlußversen 15 – 18, die im zweiten Buch noch einmal für sich als Psalm 69 erscheinen werden.
Im Mittelpunkt steht in diesen Versen der Appell an die Ehre Jahwehs zur Beschämung der Bösen. Dieser Appell hat in vielen Bittpsalmen einen großen Stellenwert. Alle sollen es sehen, daß die Frommen, die das Gesetz einhalten, das Wohlwollen Jahwes genießen, und daß die, die so leben als ob es keinen Gott gäbe, letztlich scheitern müssen. Der Wortlaut mag in verschiedenen Psalmen unterschiedlich sein, aber der Gedanke ist immer der gleiche. Von daher kann diese „Übernahme“ den Eindruck hervorrufen, daß es sich bei Psalm 69 vielleicht ebenfalls um eine feststehende oder besser gesagt: eine im Lauf der Jahrhunderte fest gewordene Gebetsformel handeln könnte.
Letzte Bearbeitung: 26. März 2024
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