Caeli ennarant gloriam Dei — Ps. XVIII (19)

Der Herr übergibt vom Himmel Her dem Mose das Gesetz, während Engel mit Posaunen dem Volk und der ganzen Welt die gottgegebene Ordnung verkünden.

„Das Gesetz des Herrn ist verläßlich, den Unwissen­den macht es weise.“ (18, 9)

Psalm 18 biete dem Verständnis nicht so viele Hindernisse oder Anstöße zu Nachfragen wie sein Vorgänger. Der kurze Psalm läßt sich in drei ziemlich deutlich voneinander unterscheidbare Abschnitte einteilen. Der erste (2 – 7) singt in großartigen Bildern das Lob der Majestät Gottes und der Herrlichkeit seiner Schöpfung. Man kann darüber nachdenken, ob in dem Bild von der Sonne, die ihre Bahn über den Himmel zieht, Übernahmen aus der umgebenden Heidenwelt oder dem Hellenismus (Sonnenwagen) zu erkennen sind – muß sich aber darüber nicht unbedingt des Kopf zerbrechen, denn das Bild hat auch ohne solche Einflüsse Bestand.

Nach dem Lobgesang auf die materielle Schöpfung folgt für den christlichen Beter etwas schroff und unerwartet als zweiter Teil (8 – 10) ein Loblied auf das Gesetz. Man kann diesen Teil vielleicht am besten in den Zusammenhang mit dem Vorhergehenden ein­ordnen, wenn man ihn als Loblied auf die geistige Schöpfung und auf die Offenbarung versteht – denn das Gesetz war (und ist) für den gläubigen Juden spätestens seit der Zeit der schriftlichen Fixierung der Psalmen das zentrale Element der von Gott an den Menschen gerichteten Offenbarung. In drei Doppelversen wird hier das Wesen dieser Offenbarung weiter entfaltet – es enthält Weisung und Gebote, Zeugnis und Entschei­dung und schließlich gerechtes Urteil und die Furcht des Herrn. Dieses zentrale Element wird später in Psalm 118 – dessen nach dem Alphabet angeordnete Strophen jedem dieser Einzelelemente eine eigene Zeile widmen – zumindest quantitativ breit entfaltet. Daraus wird erkennbar: Das Gesetz ist mehr als die Gebote und der ihnen entgegen zu bringende Gehorsam.

Für den Christen, in dessen von Erlösung und Auferstehung geprägten Glaubenswelt das Gesetz einen anderen um nicht zu sagen geringeren Stellenwert einnimmt, ist das nicht leicht nachvollziehbar und muß wohl auch nicht detailliert nachvollzogen werden. Hilfreich zum Verständnis ist vielleicht die Beobachtung, daß die in Psalm 18 und Psalm 118 aufgeführten „Bestandteile“ des Gesetzes eine frappierende Ähnlichkeit zu den Gaben des Heiligen Geistes aufweisen, die in der Glaubenswelt und der Frömmigkeit früherer Generationen sehr wohl eine große Rolle spielten, heute aber selbst im Katechismus kein eigenes Kapitel mehr haben. Zur Erinnerung: Die sieben Gaben des Heiligen Geistes sind (im Anschluß an Jesaja 11) Weisheit und Einsicht, Rat und Kraft, Erkenntnis und Furcht des Herrn sowie Frömmigkeit. Da sind wir dann plötzlich von den Tora-Juden gar nicht mehr so weit entfernt.

Ein kurzer dritter Abschnitt (11 – 14, 15) bindet das alles zusammen. Das Gesetz des Herrn in seiner unerschöpflichen Vielfalt enthält mehr Reichtum und Wohlgeschmack als alle Güter der irdischen Schöpfung. Deshalb verspricht der Beter, sie einzuhalten, bittet jedoch im Bewußtsein menschlicher Schwäche um Vergebung dafür, daß ihm das nicht immer gelingt. Wer könnte sich dem nicht anschließen? Vers 15 hat eine Sonder­rolle. Er ist eine Widmungsformel, vielleicht aus liturgischem Gebrauch, vielleicht ein Zusatz aus späterer Zeit: „Mögen Dir die Worte meines Mundes und die Gedanken meines Herzens gefallen, Mein Gott, meine Stärke, mein Erlöser.“ Die Anrede Gottes als „mein Erlöser“ könnte auf die Herkunft zumindest dieses Schlußverses aus später, von messianischer Hoffnung erfüllten Zeit hinweisen – in früheren Büchern der Bibel ist dieser Begriff eher selten.

Mit Vers 14 bleibt nur eine schwierige Stelle offen, auf die etwas näher einzugehen ist. Der hebräische Text läßt sich hier zwanglos übersetzen als „Bewahre mich vor den Vermessenen – sie sollen nicht über mich herrschen (damit sie mich nicht zu Abwei­chun­gen von Deinem Gesetz zwingen oder verführen)“. Die Septuaginta und entsprechend die Vulgata haben statt „Vermessene“ jeweils ein Wort, das schlichtweg die „Fremden“, die „Andersartigen“ bezeichnet, und auch die moslemische Tradition – man wundert sich immer wieder, wie viele Psalmverse oder andere AT-Stellen Spezialisten im Koran aufgespürt haben – folgt dieser Lesart.

Die traditionelle christliche Deutung der „Fremden“ in Psalm 18,14 sieht darin Vertreter einer Fremdherrschaft, die den Rechtgläubigen einen fremden Glauben aufzwingen oder sie zum Verstoß gegen göttliche Gebote verleiten wollen – unter den Bedingungen sowohl der hellenistischen als auch der römischen Fremdherrschaft ein überaus nahe­lie­gendes Verständnis. Der Islam scheint das zumindest in einigen Spielarten auf ein dezidiertes „Nicht-Moslems“ zugespitzt zu haben, von denen beherrscht oder regiert zu werden dem frommen Moslem unzumutbar ist. Vor einigen Jahren gelang es militanten Islamisten in einer von vielen Moslems bewohnten indonesischen Provinz, den christ­lichen Gouverneur durch Aufstände unter dem Motto: „Sich von Ungläubigen regieren zu lassen ist sündhaft“ zu vertreiben. Die nigerianische Boko-haram („Europäische Bildung ist sündhaft“) denkt in ähnliche Richtung und macht deshalb bevorzugt Schulen zu ihren Angriffszielen.

Letzte Bearbeitung: 25. März 2024

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