Judica me — Ps. XXV (26)

Der Stich aus der Bilderbibel zeigt den sich stolz vor dem Altar präsentierenden selbstgerechten Pharisäer und den niedergeschlagen hinten stehenden sündebewußten Zöllner.

Erprobe mich, Herr, und durchforsche mich. prüfe mich auf Herz und Nieren (Ps. 25, 2)

Psalm 25 gilt der Mehrheit der Kommentatoren als ein Gebet zum Anfang eines Gottesdienstes oder vor Betreten des Tempels. So sieht es auch die Kirche, die diesen Psalm in der hl. Messe seit unvordenklichen Zeiten ab V. 6 „Lavabo inter innocentes manus meas“ vor dem Eintritt in das Allerheiligste des Kanons betet. Was die Reformer Pauls VI. nicht daran gehindert hat, auch dieses weit in die Vorgeschichte der Kirche zurückreichende Gebet durch einen trivialen Zweizeiler zu ersetzen. Dabei passen die Verse 6 – 8 als wären sie dafür geschrieben worden an die Stelle des Messordo, an der die Vorbereitung und Darbringung der irdischen Gaben mit einer Händewaschung abgeschlossen wird. Im überlieferten Breviarium Romanum wird der Psalm selbstverständlich – wie alle – komplett gebetet. Die Streichung der Psalmen 58, 83 und 109 ganz sowie Teilen von 16 anderen aus dem Stundengebet ist eine Errungenschaft der Liturgiereform, die übrigens auf ein direktes Eingreifen von Paul VI. zurückgeht. Hier können wir gerne einmal Erich Zenger zustimmen, der diese Purgierung eines der wichtigsten Bücher der Heiligen Schrift für die Liturgie der Kirche als einen „Akt lehramtlicher Barbarei“ bezeichnet hat.

Der erste Vers wird oft – so auch in der Einheitsübersetzung – mit „Verschaff mir Recht, Herr, denn in Lauterkeit ging ich meinen Weg“ übersetzt und dann dahingehend verstanden, daß der Beter sich als unschuldig Angeklagter vor einem irdischen Gericht göttlichen Beistandes versichern wolle. Zu dieser Interpretation gibt weder der Gesamtzusammenhang des Gebetes als auch der Wortlaut hinreichenden Anlaß. Das Hebräische und das Griechische ist hier ganz eindeutig, aber auch die lateinische Tradition läßt trotz des forensisch klingenden „judica me“ keinen Zweifel daran, daß der Beter sich an Gott wendet und darum bittet, von Gott nach den Maßstäben des göttlichen Gesetzes untersucht und als schuldlos befunden zu werden.

Die ganze erste Strophe wird von diesem Gedanken bestimmt. Zwar wird später nirgendwo ausdrücklich gesagt, daß dieser Befund die Voraussetzung dafür ist, daß der Beter den Tempel betreten und am Gottesdienst teilnehmen darf, aber die Erwähnung des Umschreiten des Altares und der Liebe für den Tempel legt diesen Zusammenhang sehr nahe. Über den genaueren „Sitz im Leben“ von Psalm 25 wissen wir allerdings nichts – einige Kommentatoren vermuten darin ein allgemeines Gebet für jedermann vor der Teilnahme an gottesdienstlichen Zeremonien, andere sehen wie die spätere kirchliche Perspektive ein spezielles Reinigungsgebet für Priester und gehen von einem liturgischen Zusammenhang aus. Das mag jeder Beter nach seiner Stellung und seiner Situation für sich deuten.

Die zweite Strophe gibt dem Gebet eine für den christlichen Beter etwas problematische Richtung. Schon in der ersten Strophe äußert der Beter ein beträchtliches Maß an Selbstbewußtsein hinsichtlich der eigenen Vortrefflichkeit; in der zweiten Strophe (V. 4 + 5) wird das bis zu Selbstgerechtigkeit gesteigert: „Ich saß nicht bei falschen Menschen … ich sitze nicht bei den Frevlern.“

Kein christlicher Beter wird das hören oder lesen können, ohne an das Gleichnis Jesu vom Pharisäer und dem Zöllner (Lukas 18; 9 – 14) zu denken. Allein die Tatsache, daß Jesus dieses Gleichnis so gepredigt hat, kann als Beleg dafür gelten, daß Selbstgerech­tigkeit in der Tat ein verbreiteter Mißstand im religiösen Leben der Juden war, und es gibt ja nicht nur diesen einen Beleg: Auch die Mahnung an die Frommen, beim Fasten nicht zwecks „virtue signalling“ in der Öffentlichkeit ein finsteres Gesicht zur Schau zu tragen, (Mt 6; 16 – 18) oder der Hinweis an die Tugendwächter: „Wer unter euch, der ein einziges Schaf hat, wird es nicht, wenn es am Sabbat in eine Grube fällt, ergreifen und herausziehen?“ (Mt 12; 11 – 12) deuten in diese Richtung: Gerade bei den Gesetzes­treuen war die Neigung zu Selbstgerechtigkeit und Heuchelei weit verbreitet. Vielleicht so tief verwurzelt und so weit verbreitet, daß sie sich hier und da sogar in den Gebetstexten niedergeschlagen hat.

Dieser Mißstand ist unter Christen zwar auch vorhanden, aber doch weniger stark verbreitet: Das stärkere Bewußtsein von der Sündhaftigkeit des gefallenen Menschen, das die in viele Gebete eingeflossene Formel „ohne Deine Gnade vermögen wir nichts“ hervorgebracht hat, wirkt dem entgegen. Sollte dem entgegen wirken. Denn wer nicht aufpasst, ist schon in die hier weit geöffnet stehende Falle getappt: „Herr, ich danke Dir, daß wir Christen nicht sind wie jene Juden damals“, um das Gleichnis bei Lukas sinngemäß zu paraphrasieren. Selbstgerechtigkeit ist eine ständige Versuchung für alle Frommen. Das auf vielfache Weise vor Augen zu führen ist das unbezweifelbare Verdienst der hier problematisierten Verse von Psalm 25.

Der Gedanke der Abgrenzung von den Übeltätern wird übrigens auch in der letzten Strophe des Psalms aufgegriffen und weitergeführt, allerdings mit einem erkennbaren Unterschied in der Tonlage: Der Beter verläßt sich weniger als im ersten Teil auf seine eigene Vortrefflichkeit, sondern bittet in Erwartung des Strafgerichtes Gottes für alle Sünder und Verbrecher den Herrn darum, von dieser Strafe ausgenommen zu werden. Da er diese Bitte ausdrücklich mit der Bitte um Gnade und Erlösung verbindet, kann man hier sogar eine Vorahnung des allgemeinen Sündenbewußtseins erkennen: Einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Gnade Gottes hat keiner.

Letzte Bearbeitung: 25. März 2024

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